Ziele und Aufgaben
Satzung | Das Problem | Was wir tun | Wie wir arbeiten | Mitglied werden
Satzung
Die Satzung unseres Vereins können Sie hier als PDF herunterladen: SatzungBAGPhaseF_eV.pdf
Das Problem
Menschen mit schweren und schwersten neurologischen Schädigungen haben ein Recht auf Leben. Noch immer verkümmern Menschen, weil sie nicht adäquat betreut und versorgt werden können!
Die Phase F erfordert eine besondere Berücksichtigung und ist nicht mit"normaler" Pflegebedürftigkeit gleichzusetzen. Patientinnen und Patienten in der Phase F sind häufig betroffen von langfristigen Bewusstseinsstörungen wie dem apallischen Syndrom oder Wachkoma, von intellektuell-kognitiven Einschränkungen, von schlaffen oder spastischen Lähmungen und anderen, meist sehr komplexen Ausfallmustern im Bereich der Sensorik und der Motorik. Diese Störungen schränken die Lebensaktivitäten oft so stark ein, dass aufwändige pflegerische und medizinische Maßnahmen wie Sondenernährung, spezielle Lagerung, Tracheotomie, im Extremfall auch apparative Beatmungshilfen notwendig werden.
WAS WIR TUN
Die BAG Phase F verfolgt zwei Aufgaben:
- Wir entwickeln einheitliche Qualitätsmaßstäbe, auf deren Basis Rehabilitation, Betreuung und Pflege stationär oder ambulant durchgeführt wird. Diese Maßstäbe werden in enger Zusammenarbeit mit anderen Fachverbänden, Einzelpersonen und Organisationen der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege erarbeitet.
- Wir betreiben die fachpolitische Anerkennung der Phase F. Das bedeutet auch zu klären, wie und durch wen die in der Phase F entstehenden Kosten finanziert werden.
WIE WIR ARBEITEN
Die BAG Phase F fungiert als übergeordnete Struktur der Landesarbeitsgemeinschaften LAG Phase F.
Wir vertreten bundesweit die Interessen der Träger von Facheinrichtungen und damit die von ihnen betreuten Menschen und deren Angehörige. Diese Interessenvertretung erreichen wir durch die
- Weiterentwicklung von Arbeitsinhalten, Arbeitsbereichen und Zielen der Reha-Phase F
- Entwicklung und Fortschreibung offener, ambulanter, teilstationärer und stationärer Arbeitsformen und ihrer Vernetzung
- Erarbeitung von fachpolitischen Stellungnahmen
- gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
- Mitarbeit an der Entwicklung von Berufsbildern und Ausbildungskonzepten für die Arbeit mit schwer und schwerst neurologisch geschädigten Menschen
- Förderung der Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Facheinrichtungen
- Herausgabe von Publikationen
- Förderung von Angeboten, die pflegende Angehörige entlasten und fachlich unterstützen
- Mitarbeit an Finanzierungskonzepten zur Gesamtversorgung von Menschen mit schweren und schwersten neurologischen Schädigungen
Mitglied werden
Wer kann Mitglied der BAG werden?
Jede Facheinrichtung mit dem pflegefachlichen Schwerpunkt Phase F, die
- seit über einem Jahr Menschen nach den Empfehlungen der BAR-Richtlinie versorgt
- einen Versorgungsvertrag nach SGB XI, Leistungsvereinbarungen nach SGB XII oder dem KJHG mit dem pflegefachlichen Schwerpunkt Phase F abgeschlossen hat
- den in der Satzung der BAG Phase F e. V. festgelegten Zielen verbindlich zustimmt sowie Qualifizierung und Zertifizierung anstrebt.
Anträge zur Mitgliedschaft werden an die regional zuständige Landesarbeitsgemeinschaft LAG Phase F oder direkt an den Vorstand der BAG Phase F e. V. gestellt.