Ziele und Aufgaben

Satzung | Das Problem | Was wir tun | Wie wir arbeiten | Mitglied werden

Satzung

Die Satzung unseres Vereins können Sie hier als PDF herunterladen: SatzungBAGPhaseF_eV.pdf

Das Problem

Menschen mit schweren und schwersten neurologischen Schädigungen haben ein Recht auf Leben. Noch immer verkümmern Menschen, weil sie nicht adäquat betreut und versorgt werden können!

Die Phase F erfordert eine besondere Berücksichtigung und ist nicht mit"normaler" Pflegebedürftigkeit gleichzusetzen. Patientinnen und Patienten in der Phase F sind häufig betroffen von langfristigen Bewusstseinsstörungen wie dem apallischen Syndrom oder Wachkoma, von intellektuell-kognitiven Einschränkungen, von schlaffen oder spastischen Lähmungen und anderen, meist sehr komplexen Ausfallmustern im Bereich der Sensorik und der Motorik. Diese Störungen schränken die Lebensaktivitäten oft so stark ein, dass aufwändige pflegerische und medizinische Maßnahmen wie Sondenernährung, spezielle Lagerung, Tracheotomie, im Extremfall auch apparative Beatmungshilfen notwendig werden.

Zum Seitenanfang

WAS WIR TUN

Die BAG Phase F verfolgt zwei Aufgaben:

  1. Wir entwickeln einheitliche Qualitätsmaßstäbe, auf deren Basis Rehabilitation, Betreuung und Pflege stationär oder ambulant durchgeführt wird. Diese Maßstäbe werden in enger Zusammenarbeit mit anderen Fachverbänden, Einzelpersonen und Organisationen der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege erarbeitet.
  2. Wir betreiben die fachpolitische Anerkennung der Phase F. Das bedeutet auch zu klären, wie und durch wen die in der Phase F entstehenden Kosten finanziert werden.
Zum Seitenanfang

WIE WIR ARBEITEN

Die BAG Phase F fungiert als übergeordnete Struktur der Landesarbeitsgemeinschaften LAG Phase F.

Wir vertreten bundesweit die Interessen der Träger von Facheinrichtungen und damit die von ihnen betreuten Menschen und deren Angehörige. Diese Interessenvertretung erreichen wir durch die

Zum Seitenanfang

Mitglied werden

Wer kann Mitglied der BAG werden?
Jede Facheinrichtung mit dem pflegefachlichen Schwerpunkt Phase F, die

Anträge zur Mitgliedschaft werden an die regional zuständige Landesarbeitsgemeinschaft LAG Phase F oder direkt an den Vorstand der BAG Phase F e. V. gestellt.

Beitragsordnung

Zum Seitenanfang